Richtiges Entsorgen von Tragetaschen: Ein Leitfaden für umweltbewusste Kunden

Eine umweltgerechte Entsorgung von Tragetaschen ist ein wichtiger Aspekt im Handel und darüber hinaus. Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind Inverkehrbringer verpflichtet, ihre verpackte Ware einem dualen Entsorgungssystem zuzuführen und somit zur Wiederverwertung beizutragen. Das neue Verpackungsgesetz ist seit dem 01.01.2019 in Kraft. Dies betrifft insbesondere Hersteller und Erstinverkehrbringer von verpackter Ware. Sie müssen sich an einem Dualen Entsorgungssystem System wie INTERSEROH, NOVENTIZ oder GRÜNER PUNKT beteiligen und die Kosten für die Entsorgung tragen. Darüberhinaus müssen die jährlichen Mengen beim Verpackungsregister LUCID gemeldet werden. Als Erstinverkehrbringer, gilt derjenige der Tragetaschen zum ersten Mal mit Ware befüllt und an Kunden ausgibt. Für die weitere Entsorgung sind nun ihre Kunden gefragt.

  • Tragetaschen fallen unter das Verpackungsmittelgesetz
  • Erstinverkehrbringer müssen die Mengen an ein Duales System melden
  • Erstinverkehrbringer müssen Kosten der Entsorgung übernehmen
  • und zusätzlich die Jahresmengen bei LUCID melden

Um Tragetaschen richtig zu entsorgen, ist es zunächst wichtig, die verschiedenen Materialien zu kennen. Es gibt Papiertaschen und Plastiktaschen aus unterschiedlichen Kunststoffen wie Polyethylen oder Polypropylen. Papiertragetaschen können in der Regel problemlos über den Altpapiercontainer entsorgt werden. Sie werden recycelt und dienen als Rohstoff für die Herstellung neuer Papierprodukte. Es kann sinnvoll sein, die Tasche mit einem entsprechenden kleinen Hinweis zu versehen. Das liegt in ihrer Entscheidung.

Plastiktüten hingegen sollten keinesfalls einfach im Restmüll landen oder gar wild entsorgt werden. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Entsorgung je nach Materialtyp: Die meisten Plastiktragetasche werden über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne recycelt – dies kann, je nach Region, variieren. Es gibt aber auch biologisch abbaubare Varianten aus Maisstärke, Kartoffelmehl, PLA (Polymilchsäure) oder Stärkefolien; diese dürfen in vielen Fällen in den Biomüll gegeben werden. Hier bei empfehlen wir die Tasche entsprechend zu kennzeichnen. Sollten sie eine der letzteren Taschen bevorzugen, geben wir Ihnen gerne einen Überblick.

Als Unternehmen können wir unsere Kunden dabei unterstützen verantwortungsvoller mit der Umwelt umzugehen, indem wir Alternativen zu den herkömmlichen Tragetaschen anbieten. Denn die beste Entsorgung ist immer noch diejenige, die gar nicht erst notwendig wird. So könnte es denkbar sein auf wiederverwendbare Tasche aus Stoff, Jute oder Filz umzusteigen. So lassen sie uns das Jahr 2024 unter dem Motto #wirübernehemenverantwortung starten!

Weiter Informationen: LUCID

Anne-Sophie Löppmann

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